Deutschlands Milliarden-Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU verstößt nicht gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage der AfD-Fraktion zurück.

Eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Beteiligung Deutschlands am Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf die Klage als unzulässig.

Bereits im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland sich an dem Hilfsfonds beteiligen darf. Damals war es um andere Klagen gegangen.

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