- cross-posted to:
- afd@feddit.de
- cross-posted to:
- afd@feddit.de
Der Landesparteitag der AfD Ende Februar in Rottweil lief chaotisch ab. Anhänger des unterlegenen Lagers rund um den Bundestagsabgeordneten Spaniel fechten die Vorstandswahlen nun an.
Wegen der chaotischen Umstände des Landesparteitags der AfD in Baden-Württemberg Ende Februar wird das Ergebnis des Parteitags angefochten. Ob die Wahlen für den neuen Landesvorstand gültig sind, muss nun ein parteiinternes Schiedsgericht klären.
SWR-Informationen zufolge hat ein Mitglied des Kreisvorstands der AfD Stuttgart, dessen Vorsitzender wiederum der AfD-Bundestagsabgeordneten Dirk Spaniel ist, das Schiedsgericht angerufen. Spaniel gilt als parteiinterner Gegner der AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und der baden-württembergischen Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier und Emil Sänze.
Dass der Sonderparteitag von Rottweil überhaupt einberufen wurde, lag an einem Zerwürfnis innerhalb des damaligen Landesvorstands. Frohnmaier und Sänze sahen keine gemeinsame Arbeitsgrundlage mehr für eine weitere Zusammenarbeit mit sieben weiteren damaligen Vorstandsmitgliedern. Diese galten als Unterstützer Spaniels.
Beim Parteitag in Rottweil ließen sich Frohnmaier und Sänze von den anwesenden AfD-Parteimitgliedern als Landesvorsitzende bestätigen - Weidel unterstützte sie dabei.
Die sieben Vorstandsmitglieder, die dem Spaniel-Lager zugerechnet werden, stellten sich für die Neuwahlen nicht mehr auf. Auch Spaniel selbst verzichtete auf eine Kandidatur. Damit konnten sich Frohnmaier und Sänze - und somit auch Weidel - auf ganzer Linie durchsetzen.
Der Landesvorstand der AfD schreibt dem SWR zur Anfechtung der Vorstandswahlen: “Wir sind nicht überrascht, dass aus dem Umfeld von Herrn Spaniel der Versuch gestartet wird, den Parteitag anzufechten.”
Gegenüber dem SWR wies Spaniel den Eindruck zurück, dass er hinter der Anfechtung stehe. “Inhaltlich kann ich die Klage nachvollziehen”, so Spaniel - schließlich sei der Parteitag überfüllt gewesen.
Er selbst wolle keinen unnötigen Streit herbeiführen, sagt Spaniel: “Aber offenbar ist der Landesvorstand nicht an Fair Play in der Partei interessiert.”
Die AfD Stuttgart erklärte auf SWR-Anfrage, sie sei als Kreisverband nicht an der Klage beteiligt. Darüber, ob ein Mitglied des Kreisvorstands beteiligt sei, könne man “aus Gründen des Datenschutzes keine Aussage tätigen”.
Grund für die Anfechtung sind die chaotischen Umstände des Rottweiler Parteitags. Zwischenzeitlich stand dabei die Frage im Raum, ob der Parteitag wegen Überfüllung abgesagt werden müsse. Das Spaniel-Lager plädierte dafür. Auf Betreiben der AfD-Landesvorsitzenden wurde die Halle kurzzeitig geräumt.
Letzten Endes konnten die Neuwahlen des Vorstands durchgeführt werden. Diejenigen, die die Wahlen nun anfechten, sagen: Wegen Überfüllung seien nicht alle angereisten AfD-Mitglieder in die Halle gekommen. Damit sind die Wahlen ihrer Auffassung nach ungültig.
Der AfD-Landesvorstand schreibt dazu, der Parteitag habe “mit über 1.000 teilnehmenden Mitgliedern die höchste demokratische Legitimation gehabt, die man sich nur vorstellen kann”. Diejenigen, die die Wahlen nun anfechten, seien “schlechte Verlierer”. Sänze sagte dem SWR, er gebe dem Anliegen “keine große Chance”.
Neben dem Antragsteller selbst haben Sänze zufolge noch zwei weitere AfD-Mitglieder den Antrag auf Anrufung des Schiedsgerichts mit unterzeichnet. Eine von ihnen hat einen prominenten Namen: Doris von Sayn-Wittgenstein.
Sie galt einst als Führungsfigur der mittlerweile aufgelösten nationalistisch-völkischen “Flügel”-Strömung um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke und wäre 2017 beinahe zur AfD-Bundesvorsitzenden gewählt worden.
Später warf die Partei der mittlerweile 69-Jährigen eine Fördermitgliedschaft in dem rechtsextremen Verein “Gedächtnisstätte” vor. Ein deshalb angestrengtes Parteiausschlussverfahren scheiterte an Formfehlern.
Vor Beginn des Parteiausschlussverfahrens war Sayn-Wittgenstein Landesvorsitzende der AfD Schleswig-Holstein. Inzwischen ist sie Mitglied im AfD-Kreisverband Rhein-Neckar in Baden-Württemberg.