Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Die Handysicherstellung verstoße gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz. Der VfGH gab mit dieser Entscheidung dem Antrag eines Kärntner Unternehmers statt, gegen den wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wurde. Zeit zur Reparatur ist bis 2025. Die Politik kündigte eine rasche Umsetzung an.