• CephalonKappa
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    20 days ago

    Die Waffenverbotszone ist wahrscheinlich irrelevant da das führen von Messern über 12cm Klingenlänge in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt ist. Also muss man es immer verschlossen transportieren. Falls das Messer unter die 12cm Grenze fällt müsste es in Waffenverbotszonen nur “nicht zugriffsbereit” transportiert werden.