Auf 83 Seiten legt die Bundesregierung vor allem dar, warum sie schon von der Frage nichts hält. Schließlich lebe der freiheitlich demokratische Verfassungsstaat von „zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben“, heißt es in der Vorbemerkung der Bundesregierung. Und auch der Staat habe die Aufgabe, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. „Hierzu zählt auch die aktive und passive Förderung bürgerschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements.“ Mehr noch: Über diese Frage habe es immer einen parteiübergreifenden Konsens gegeben – inklusive der Union.
Die Vorbemerkung steigert sich von Zeile zu Zeile, bis sie einer Ohrfeige an die Fragensteller gleichkommt. So verweist die Bundesregierung freundlich darauf, „dass das Grundgesetz ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantiert“. Dies gelte auch für Vereine und Organisationen. Und: „Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen“, heißt es weiter. Jedenfalls, wenn diese Demos nicht Gegenstand der Förderung seien.
Was nun die Fördersummen konkret angeht, nach denen die Unionsfraktion gefragt hatte, verweist das federführende Bundesfinanzministerium auf das Lobbyregister des Bundestages. Dort lasse sich „mit verschiedenen Such- und Filterfunktionen“ eigenständig ermitteln, wer welche Interessen vertritt und wie das finanziert wird. Alles andere, etwa die Prüfung der Gemeinnützigkeit, obliege den Finanzbehörden der Länder.
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