• Chrobin
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    11 months ago

    So, wie ich mich aus meinem Recht-Unterricht aus dem Abi erinnere:

    Wenn man keine der beteiligten Personen kennt, würde es unter den rechtfertigenden Notstand fallen. Dann muss eine Güterabwägung vollzogen werden, und das darf nie auf Kosten einen Menschenleben gehen.
    Falls jetzt aber Familie oder so auf dem unteren Gleis ist, ist es entschuldigender Notstand. Da die Gefahr des Todes nicht zumutbar ist, dürfte man es wohl. Für Polizisten und Feuerwehrmänner wäre das wohl nicht der Fall.

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    Juristen sollen mich gerne berichtigen.