Modehändler dürfen Bekleidung in der EU nicht mehr vernichten. Vor allem größere Firmen trifft das neue Verbot, für kleinere gelten Ausnahmen. Damit und durch einen Reparaturindex sollen Waren dauerhafter werden.

Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, teilten die beiden Verhandlungsseiten mit.

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.

Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre, nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden.

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Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betonte, künftig gebe es außerdem einen Reparaturindex. Mit diesem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse.

  • raetsel_bretsel
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    1 year ago

    “Für kleinere Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen” …das funktioniert ja schon bei dieser Lieferkettengeschichte so hervorragend überhaupt nicht. Aber hier wird das mit Sicherheit ganz anders!