Ich habe einen gebrauchten Ofen gekauft. Stellt sich bei versuchter Benutzung heraus, die Umluftfunktion ist kaputt.

Laut Kaufvertrag wird der Ofen “wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie, da es sich um einen Privatkauf handelt” verkauft.

Darauf folgend steht:

“Der Verkäufer sichert Funktionsfähigkeit zur Übergabe zu.”

Ersteres schließt jeglichen Anspruch aus und zweiteres stellte sich als Lüge heraus.

Habe ich noch die Chance auf meinen versprochenen vollumfänglich funktionierenden Ofen?

Vielen Dank für jede Antwort!

  • lesnout27@feddit.deOP
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    5 months ago

    Vielen Dank für die Antwort. Bei dem billigen Modell von Ofen bleibe ich aus Risikogründen wohl eher bei “Tja, machste nichts.” Beweisen kann ich ja entsprechend auch nichts. Was den Test angeht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ich diese komplett sagen wir in einer Stunde hätte durchführen können, bei Besichtigungen die nur für eine halbe Stunde angesetzt waren, aber wie gesagt zu viel Risiko am Ende für zu wenig, auch, wenn es unfair und ärgerlich bleibt.