Die Frage steht schon im Titel. Mal angenommen, dass ich einen Garten habe, keine Lust auf irgendeinen Cannabis-Club habe, es der 1. April ist, das Wetter gut ist und ich Lust habe an und an mal einen zu rauchen. Wie mache ich das jetzt?

Aus naheliegenden Gründen habe ich mich noch nicht damit beschäftigt. Ich gehe mal davon aus, dass man dann auch irgendwie an Samen kommt. Kann ich die dann einfach wie normale Pflanzen aufziehen, auspflanzen und dann irgendwann ernten? Oder wird das im süddeutschen Freiland nichts? Muss ich irgendwas rechtlich beachten oder kann ich die einfach neben die Tomaten pflanzen?

  • Oktavsprung@feddit.de
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    9 months ago

    Es gibt Möglichkeiten vorher an Samen zu kommen, aber ich möchte niemand zu derzeit verbotenen Tätigkeiten anstiften.

    Der Versandhandel interpretiert dies folgendermaßen: :-)

    Es ist völlig legal, sich Hanfsamen online nach Deutschland zu bestellen, solange man die Samen aus einem Land der EU bestellt. Denn es ist rechtlich so, dass in jedem Land der Europäischen Union der Handel mit Cannabis Samen legal ist – einzige Ausnahme: Deutschland. Deutschland ist das einzige Land, das den Handel mit den Hanfsamen verbietet. Da allerdings freier Warenverkehr innerhalb der EU herrscht, ist der Versand von Hanfsamen nach Deutschland erlaubt. Wer sich also Marihuana Samen online bestellt, macht sich nicht strafbar.

    https://www.hanfsamenladen.com/cannabis-samen-in-deutschland-legal

    • Xakuterie@dormi.zone
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      9 months ago

      Ja, aber…noch werden beim Zoll die Päkchen geöffnet (auch neutral verpackte, da die Hunde anschlagen) und dann entscheidet dort jemand ob weiter ermittelt wird wenn die bestellte Samenmenge zu groß ist. Dann kann von illegalem Anbau zum Handel ausgegangen werden und wenn der zuständigen Staatsanwaltschaft langweilig ist, schicken die einen Suchtrupp los.

      So war die bisherige Praxis, ich gehe in unserem rückständigen Land davon aus dass das bis 01.04. auch so bleibt. Nur aus diesem Grund wollte ich davor warnen. Ich habe die Formulierung angepasst.

      In einem anderen Beitrag hatte ich das als “sehr grauen Markt” bezeichnet, grundsätzlich nicht strafbar, in der Durchführung aber risikobehaftet.