Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
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    1 年前

    Irgendein Kriterium das sich objektiv messen lässt muss man ranziehen. Mir ist ein Grenzwert bei dem ein regelmäßiger Hardcorekiffer vielleicht am nächsten Tag noch drüber liegt lieber als im US-Stil Autofahrer bei einer Kontrolle das Alphabet rückwärts aufsagen zu lassen.
    3,5ng scheint mir ein guter Kompromiss zu sein.

    Bei Alkohol wäre ich allerdings für eine 0,1 Promille-Grenze. Damit wäre klar, dass man kein Auto fahren darf wenn man was getrunken hat, aber man wird nicht wegen einer Schnappspraline, einer Mousse Au Chocolat oder 3 Bananen verknackt.