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    9 months ago

    Das gilt rein rechtlich gar nicht,weder als normale noch als digitale Unterschrift. (Gibt’s auch Urteile zu)

    Mit einer digitalen Unterschrift ist im Rechtsdeutsch die sog. Unterschrift nach EIDAS (Electronic Identification, Authentication and Trust Services) der EU gemeint. Diese gibt es in verschiedenen Varianten,von der einfachen Unterschrift mit selbst erstellten Zertifikat (die aber im Rechtsverkehr nicht viel bringt) bis zur sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur QES. Für letztere muss vorher eine Identifikationsprüfung bei einem Anbieter erfolgt sein und die eigentliche Signatur erfolgt per Siegelkarte oder Fernsignatur.

    Klingt erstmal kompliziert,ist aber z.B. über sign-me (D-Trust) der Bundesdruckerei für Privatleute möglich, allerdings relativ teuer.

    Übrigens wer einen Heilberufe Ausweis hat: Damit kann man immer auch QES unterschreiben,ohne weitere Kosten. (E-Rezepte-Signaturen sind quasi nur QES nach Gematic)