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Tropischer Wald sagt, dass ich mehrere Konten bei ihnen habe und dass auf eine Zahlungsrückstände bestehen. Folglich sind meine Konten gesperrt. Dies ist mir neu, da ich selten Sachen hier bestelle.

Die Angestellte der Hotline haben nie verstanden, was ich nun hier schreibe.

Um mit tropischen Wald zu kontaktieren muss ich mich einloggen, was ich nicht machen kann.

Nun suche ich einen Weg, schriftlich diese Firma anzufragen, wie viele Konten ich habe und wie hoch die Zahlungsrückstände sind. Finde aber keinen Weg.

Meine andere Frage ist, ob die DSGVO für email Adressen gilt (ich habe mit einer email Adresse das letzte Konto erföffnet).

  • rufus
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    6 months ago

    Denke schon, dass das ginge.

    Manchmal ist es auch ein guter Tipp eine E-Mail zu schreiben statt bei der Hotline anzurufen weil das auf einem anderen Tisch landet oder weitergeleitet wird und dann von der richtigen Abteilung für Rechnungen bearbeitet wird.

    Dafür musst du nur irgendwo eine E-Mail-Adresse von denen finden. Und dein eigentliches Problem ordentlich darlegen.

    Unabhängig davon kannst du meiner Meinung nach auch auf die DSGVO pochen, dann landet dein Anliegen halt auf dem Schreibtisch vom Datenschutzbeauftragten.

    Ich hab leider auch keine Ahnung was “Tropischer Wald” fùr eine Firma ist.

      • rufus
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        6 months ago

        Ah jo, danke. Brett vorm Kopf… Ja Amazon macht natürlich sein eigenes Ding. Bei denen ist es schwer echte Hilfe zu bekommen. Deren ganzes Geschäftsmodell ist ja alles Automatisieren und möglichst wenig qualifizierte menschliche Arbeit zu bezahlen… Viel Glück jedenfalls an OP. Notfalls bei eBay bestellen, da gibt’s auch fast alles.

        Und… Letztendlich würde ich das doch irgendwann klären. Und vielleicht auch eine Auskunft bei der SCHUFA einholen. Alle paar Jahre steht einem da eine kostenlose Auskunft zu… Wenn da irgendwie Identitätsdiebstahl im Spiel ist, lohnt sich das vielleicht da auch mal nachzuforschen.

        • Gieselbrecht@feddit.de
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          6 months ago

          Guter Tipp mit der Schufa. Inzwischen darf man sogar öfter eine Auskunft beantragen, solange es nicht missbräuchlich und exzessiv ist. Einmal im Jahr sollte das Minimum sein.