Verständnisfrage zur Stadtratswahl in Leipzig

Zur bevorstehenden Stadtratswahl habe ich erstmals das Vergnügen, meinen winzigen Teil beizutragen. Nachdem ich das zuvor in anderen Bundesländern getan habe, bin ich vom Leipziger Wahlzettel irritiert:

Es werden hier ja ausschließlich Personen, keine Parteien/Wähler:innenvereinigungen gewählt - was die Kandidatur über Listen für mich schon etwas seltsam erscheinen lässt, aber sei’s drum. Was mich irritiert, ist der Gedanke, dass dieses Wahlsystem, so ich denn nichts falsch verstehe, das Prinzip der gleichen Wahl massiv verletzt.
Rechenbeispiel: Es braucht 5.000 Stimmen, um einen Sitz im Stadtratz zu erlangen.

  • Die beiden Spitzenkandidierenden der PDL erhalten zusammen 20.000 Stimmen. 16.000 Stimmen gehen an Kandidat:in 1, 4.000 Stimmen an Kandidat:in 2. Die PDL erhält einen Sitz.
  • Die 3 Spitzenkandidat:innen der Grünen kommen auf 17.000 Stimmen. 6.500 für Kandidat:in 1, 5.100 für Kandidat:in 2, 5.400 für Kandidat:in 3. Die Grünen erhalten 3 Sitze.

Wäre das wirklich so, dass in dem Beispiel 11.000 Stimmen für Kandidat:in 1 der PDL für die Tonne und komplett überflüssig wären, weil die Wähler:innenschaft der Partei die Stimmen nicht auf verschiedene Kandidierende verteilt - und eine Partei mit 3.000 Stimmen weniger 3x so viele Sitze bekommen würde!?
Ich mag mir irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich so abläuft - deshalb suche ich meinen Verständnisfehler.
#Leipzig #srle #Sachsen #Wahlrecht

  • Holger Spielmann@machteburch.social
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    25 days ago

    @oliver @leipzig
    Angenommen, dass das in Sachsen so geregelt ist wie in Sachsen-Anhalt: die Stimmen kommen der gesamten Liste zugute. D.h. die Summe der Stimmen einer Liste entscheidet, wie viele Ratsmitglieder der Liste zustehen. Innerhalb der Liste entscheiden dann die auf die einzelnen Kandidatys entfallenen Stimmen, wer diese Plätze im Rat besetzt.

    • Verena Traubinger@digitalcourage.social
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      25 days ago

      @Boerdejakobiner @oliver @leipzig Genau so werden die Stimmen in Sachsen verteilt. Wenn eine Partei 10 Plätze bekommt, werden diese auf die 10 Personen mit den meisten Stimmen innerhalb der Partei verteilt. (In jedem Wahlkreis treten ja andere Personen an)

      Das Höchstzahlverfahren in Sachsen sollte Sainte-Laguë sein, dabei werden tendenziell kleinere Parteien bevorzugt.

  • gigachad@sh.itjust.works
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    25 days ago

    Das ist alles andere als eine blöde Frage und ich habe mir genau die selbe Frage gestellt und kann mir nicht vorstellen dass die Stimmen für Listenplatz 7 oder so flöten gehen wenn Stimmenzahl nicht erreicht wird.

    Ich habe gerade keine Zeit, aber konnte rausfinden, dass in Leipzig Verhältniswahl stattfindet, und die ist in dieser Rechtsnorm erklärt: § 21 KomWG. Falls ich jetzt in der Eile den falschen Paragraphen rausgepickt habe, scroll mal hier nach unten, dummerweise führt die FAQ nach 404.

  • always tired@wandering.shop
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    25 days ago

    @oliver @leipzig Hier (anderes Bundesland) gibt es auch Listen, aber Personenstimmen. IIRC werden zuerst Sitze an Listen verteilt (proportional, anteilig nach Summe der Personenstimmen bei allen Kandidat*innen der jeweiligen Liste). Erst dann innerhalb der Listen, welche der Personen auf diese Sitze kommen, nach individuellen Personenstimmen. (Bei Gleichstand wohl, wer weiter oben auf der Liste steht)