• Schneemensch@programming.dev
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      ·
      6 months ago

      Vor allem bei kleineren Familiengeführten Unternehmen ist das Privatvermögen des Eigentümers und das Firmenvermögen eng miteinander verwoben.

      Die Firmenanteile stellen das Privatvermögen des Eigentümers. Wenn dieser hohe Steuern zahlen muss geht das zur last des Unternehmens, da er Geld entnehmen muss.

      Bei Erbschaften gibt es strenge Auflagen an die Unternehmen damit die Erbschaftssteuer nur begrenzt bezahlt werden muss.

      Bei größeren Unternehmen spielt das eine deutlich geringere Rolle.

      • aaaaaaaaargh
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        2
        ·
        6 months ago

        Da wäre doch die einfache Lösung, Personengesellschaften bis zu einer gewissen Kennzahl (Mitarbeiter, Gesellschafter, etc) von der Regelung auszunehmen.

        • Schneemensch@programming.dev
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          ·
          6 months ago

          Einfach sind solche Lösungen meist nur auf den ersten Blick. Es gibt sehr vielfältig aufgestellte Unternehmen und es ist schwierig einen balancierten Wert an Mitarbeiter, Gesellschafter, Umsatz, Vermögen, etc. zu finden der dann nicht noch einfache Methoden enthält Unternehmen aufzuspalten um diese Regelungen zu umgehen.