Nachdem sie erfahren hatten, dass Maja T. an ungarische Behörden übergeben werden sollte, legten Anwälte Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht ein. Dieses untersagte die Auslieferung. Trotzdem wurde T. ausgeliefert.
Was für ein bizarrer Ablauf. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, wie irrsinnig eilig es besagte Staatsanwaltschaft hatte. Wird sicherlich nicht das letzte sein, was man zu dem Fall hört.
Eine aktuelle Entwicklung zum Fall im Artikel: Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass die ausgelieferte Person zurückgeholt werden muss. Wobei sehr fraglich ist, ob das überhaupt geht und ob Ungarn dabei mitspielt.
Was für ein bizarrer Ablauf. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, wie irrsinnig eilig es besagte Staatsanwaltschaft hatte. Wird sicherlich nicht das letzte sein, was man zu dem Fall hört.