Ein Konzept für einen minimalistischen, aber gerade noch akzeptablen Individualverkehr

Bei diesem Konzept geht es nur um Fahrzeuge für den Individualverkehr. Die Reichweite und die Leistung der zulässigen Fahrzeuge ist ganz bewusst beschränkt, um den Energieverbrauch zu minimieren und den Radius der täglichen Mobilität zu verringern. Das Konzept beschäftigt sich ganz bewusst nur mit Elektromotoren und Akkus, um die Komplexität zu verringern. Es würde per Gesetz für alle gelten, niemand könnte privat andere Fahrzeuge fahren. Mit Individualverkehr sind hier die Fahrten gemeint, die man außerhalb der Arbeit täglich erledigt. Das wäre zum Beispiel auch die Fahrt zur Arbeit, aber nicht die Fahrt als Installateur während der Arbeit.

  • Die Fahrzeuge können alle maximal 100 km/h fahren (Dauerleistung).
  • Für Überholvorgänge kann die maximale Leistung verwendet werden.
  • Die Reichweite darf durch Muskelkraft erweitert werden.
  • Die Leistung für Zweiräder ist auf 15 KW begrenzt.
  • Die Leistung für Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern ist auf 35 KW begrenzt.

Mir ist klar, dass das Konzept eine offensichtliche Schwäche hat, da es ja auch noch den Transport von Gütern auf den gleichen Straßen gibt, das habe ich aber ganz bewusst nicht mit aufgenommen, das es sonst vom eigentlichen Thema ablenken würde.

Ein paar Fahrzeuge, die diesem Konzept schon ziemlich nahe kommen, findet ihr hier.

  • Was ist euere Meinung zu diesem Konzept?
  • Welche Punkte könntet ihr euch davon für euch selbst vorstellen?
  • MS noma@mastodon.de
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    2 months ago

    @favstarmafia @nicerdicer
    Ich finde diese Flut an Anforderungen zu groß und vor allem unnötig, da sie - gehen wir mal von 4-rädrigen Fahrzeugen aus - durch die Klasse L7E schon abgedeckt sind:
    Die EG-Fahrzeugklasse ist schon normiert und festgeschrieben. Dazu sind keine neuen Anforderungen mehr nötig. Zu den angeführten Forderungen:

    > Die Fahrzeuge können alle maximal 100 km/h fahren.

    Viel schneller ist bei einer max. Nutzleistung (Dauerleistung) von 15 kW eh nicht drin. Der Luftwiderstand steigt exponentiell und von daher verhindert die Physik ein mehr.
    > Für Überholvorgänge kann für eine begrenzte Zeit die maximale Leistung verwendet werden.

    Die Dauerleistung wird über 30 min. definiert. Die maximale Leistung ist immer nur sehr kurz, die Temperaturerhöhung des Akkus (oder Motors) macht da vorher dicht.
    > Alle Fahrzeuge haben eine maximale Akkukapazität von 30 kWh.

    Eine Akkukapazität vorzuschreiben ergibt keinen Sinn, da die Reichweiten nach Bedarf unterschiedlich sein müssen. Außerdem limitiert das Gesamtgewicht auch das Gewicht der Akkus und damit deren Kapazität.
    > Es darf ein zusätzlicher Standardakku mit 10 kWh eingebaut werden, der an Ladestationen gewechselt werden kann.

    Das Akkukonzept sollte frei sein. Bei einem Wechselkonzept könnte man sich auf Standards einigen, wie die USB-Ladekabel für elektronische Geräte.
    > Die Reichweite darf durch Muskelkraft erweitert werden.

    Natürlich. Aber auch durch Solarmodule. Würde ich frei lassen.
    > Die Leistung für Zweiräder ist auf 15 KW begrenzt.

    Bei L7E sowieso schon gegeben.
    > Die Leistung für Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern ist auf 35 KW begrenzt.

    Wozu? um ein kleines, leichtes Fahrzeug mit Tempo 100 und E-Motor zu bewegen?
    > Alle Fahrzeuge dürfen nur mit Strom aus regenerativen Energiequellen geladen werden.

    Im Gegensatz zum Heizöl, welches entsprechend gefärbt ist um zu vermeiden, dass es statt Diesel getankt wird, lässt sich Strom nicht irgendwie markieren. Wenn ich meinen Tropos an einer Haushaltssteckdose lade, erkennt der nicht, welches Stromanbiety ich habe.
    > Pro Person dürfen in einem Haushalt nur zwei Plätze in einem Fahrzeug zur Verfügung stehen (Beispiel: 4 Personen, maximal 8 Sitzplätze).

    Das fände ich zu viel Regulierungswut und fernab jeder Durchführbarkeit.
    > Die Akkus bestehen aus optimal wiederverwertbaren kleinen Modulen, die so lange wieder aufgearbeitet werden müssen, bis sie die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Danach müssen sie zerlegt und die Rohstoffe wiederverwertet werden. Die Kosten für diesen Prozess müssen von den Besitzern der Fahrzeuge bezahlt werden.

    Zur Wiederverwertung von Akkus siehe Batterieverordnung:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Batterieverordnung