Das Bundeskriminalamt macht mal wieder Stimmung für die Vorratsdatenspeicherung. Das geht aus Folien einer Präsentation hervor, die wir veröffentlichen. Sie enthält Ungereimtheiten und verschleiert Zusammenhänge.
Dazu kommt noch die Frage, ob eine IP-Adressse überhaupt strafrechtlich relevant ist. Sie stellt ja eben nicht die eindeutige Verbindung zu einer Person da.
Dazu kommt noch die Frage, ob eine IP-Adressse überhaupt strafrechtlich relevant ist. Sie stellt ja eben nicht die eindeutige Verbindung zu einer Person da.