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    5 months ago

    Diebstahl erfordert immer auch eine Zueignungsabsicht. Es ist also z.B. kein Diebstahl, jemandem den Autoschlüssel zu entwenden um ihn in den See zu werfen, weil man nicht die Absicht hat, ihn zu benutzen/behalten. Ähnlich könnte man auch bei der Straßenbahn argumentieren, die man ja nach der Spritztour “zurück gibt”.

    Das heißt allerdings nicht, dass man nicht wegen anderer Taten belangt werden könnte, oder für entstandene Schäden haftbar wäre.

    Achtung: IBNEA.