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So könnten beispielsweise für den Cannabiskonsum in Verbotszonen vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohten bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Zuvor hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” berichtet. Demnach reichen die Strafen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.