„Die rechtlichen Vorgaben sehen auch für telemedizinische Plattformen eine umfassende Anamnese beim Erstkontakt mit dem Arzt vor. Er muss Befunde einsehen und abfragen, welche Medikamente jemand einnimmt“, sagt Neubaur. Bei den Online-Plattformen gebe es aber oft nicht einmal ein persönliches Gespräch. Stattdessen müssen bei vielen Anbietern nur Fragebögen ausgefüllt werden, wobei man zwischen vorgegebenen Diagnosen wählen kann.

Ärgerlich sei, dass durch die Verschreibungspraxis vieler Plattformen die Grenze zwischen Freizeitkonsumenten und echten Cannabispatienten verschwimmt. Zu leicht könnten dort Symptome nur vorgegeben werden. Diese Vermischung schade aber dem Ansehen von Cannabis als Medikament: „Es macht alles kaputt, für das wir seit Jahren gekämpft haben, nämlich ein seriöses Ansehen von Cannabis als Medizin“, beklagt Neubaur. Sie weiß sogar von niedergelassenen Ärzten, die nur noch Extrakte, aber keine Cannabisblüten mehr verschreiben wollen, weil sie nicht mit unseriös erscheinenden Plattformen in einen Topf geworfen werden wollen.

  • Fliegenpilzgünni@slrpnk.net
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    3 months ago

    Wenn du bei Freizeitkonsum mit mehr als der erlaubten Menge im Verkehr erwischt wirst, kriegst du nen kleinen Klaps und ein “Du du du, sowas macht man nicht!”.

    Beim zweiten Mal darfst du ein medizinisches Verkehrsgutachten machen, wo geklärt wird, wieso du schon wieder auffällig geworden bist.

    Das ist idR recht teuer, aber wenn man sich geschickt rausredet, kein riesen Ding. “Man kifft ja nur total selten, und das Zeug dieses Mal war bisschen stärker als gedacht, und man hat ja trotzdem 2 Tage gewartet, bis man wieder fährt,…” blablabla. Geht schon.

    Im Gegensatz dazu bedeutet medizinisch, dass man es meistens dauerhaft/ regelmäßig nimmt, z.B. gegen chronische Schmerzen. Die wenigsten kriegen es als Bedarfsmedikation.

    Das bedeutet für die Führerscheinstelle, dass man pauschal als ungeeignet klassifiziert wird, und man jetzt in der Schuld steht, zu beweisen, dass man weiterhin fahren kann. Heißt: MPU, inklusive Psychologengespräch, Idiotentest, zig Gutachten, ärztliche Atteste, Bürokratiechaos, und vielem mehr.

    Quelle: Bekomme ADHS-Medikamente verschrieben und habe deswegen fast meinen Führerschein verloren. Hat mich fast 5000€ und 3 Jahre Kampf gekostet, heute noch autofahren zu dürfen. Psychiater/ Neurologe haben das bestätigt. Er meinte, viele seiner Patienten (MS, Schmerzen, etc.) hatten den selben Kampf hinter sich, und die Reklassifizierung von Cannabis als Medikament schließt laut Behörden keinen Missbrauch aus.

    Bei diesen Idioten ist jeder verantwortungsvolle ADHSler ein Speedjunkie, und jeder Schmerzpatient ein dummer Kiffer, der das System ausnutzen will.

    In Berlin oder so juckt das safe niemanden. Aber hier in diesem Drecksloch namens Bayern wollen die dein Leben mit sowas ficken.

    • YourAvgDuckHead
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      3 months ago

      Hm, ich möchte natürlich nicht deine Erfahrung entwerten. Das klingt sehr anstrengend was du beschreibst.

      Ich habe allerdings eine andere Erfahrung bisher. Ich hab einige Bekannte die Cannabis verschrieben bekommen, teilweise schon seit Jahren, also lange vor der “Legalisierung”. Und ich habe einen Bekannten bei der lokalen Führerscheinstelle, der die Fälle behandeln muss :D

      Und mein Stand der Dinge ist: wenn du im Zusammenhang mit Cannabis im Strassenverkehr aufgegriffen wirst, egal ob Patient oder nicht, wird das an die Führerscheinbehörde gegeben. Wer behauptet Patient zu sein, muss dann ein Gutachten von seinem Arzt vorlegen das die Fahrtüchtigkeit bestätigt. Und da gibts bei uns im ländlichen Raum auch einen recht bekannten Arzt dafür, der dann bei den meisten die entsprechenden Gutachten ausstellt. Und dann kann die Führerscheinstelle scheinbar nichts mehr machen.

      Ein guter Freund hat das Prozedere auch erst kürzlich hintersich. Beim Autofahren gekifft und angehalten worden. Am Ende waren es glaub 150€ ungefähr für das Gutachten, mehr nicht.

      Edit: mein Stand ist allerdings auch von vor der Legalisierung. Hier steht aber:

      Für die Behandlung mit Medizinalcannabis bzw. Cannabis auf Rezept gilt nun, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein ärztliches Gutachten nur noch dann angeordnet werden kann, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Einnahme vorliegen, also Anzeichen dafür vorliegen, dass das medizinische Cannabis nicht nach den ärztlichen Anweisungen eingenommen wird oder bei bestimmungsgemäßer Einnahme von Medizinalcannbis Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter dem zum Führen von Kraftfahzeugen erforderlichen Maß bestehen.