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    1 month ago

    Also! Die Frage der technischen Umsetzung ist auch juristisch relevant. Denn die neue EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI) verbietet den Aufbau biometrischer Datenbanken auf Basis öffentlich zugänglicher Internetfotos. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) kann daher nicht angeben, wie der biometrische Abgleich künftig erfolgen soll. (Golem.de)

    Was ist zu tun?

    Ganz einfach, schreibt den Abgeordneten in eurer Stadt. Erklärt Ihnen eure Anliegen.

    That’s it.