§ 1619 BGB “Dienstleistungen in Haus und Geschäft” Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Folgt mir für weitere Erziehungstips!
Dann musst du den Mods jetzt beim Abwasch helfen und immer mal die Wohnung wischen.
Die haben eine Wohnung? Verdammte Proleten.