Im ersten Prozess gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete extrem queerfeindliche “Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim” (BKZW) hat das Amtsgericht am Donnerstag einen angeklagten Prediger wegen Volksverhetzung verurteilt.

Der Mann habe mehrfach Homosexuelle allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen – bis zur Forderung, diese Menschen zu töten, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Sie verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro. Damit wäre der Mann vorbestraft. Er kann aber gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

In einem vor Gericht gezeigten Video einer Predigt unter der Überschrift “Gott hasst Menschen” spricht der Redner unter anderem davon, dass Homosexuelle eigentlich vom Staat vernichtet werden sollten (queer.de berichtete). Diese Menschen seien gefährlich.

Auch sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Die Rede sei im Juni 2023 live gestreamt und ein Video davon auf mehreren Internetplattformen veröffentlicht worden, erklärte die Richterin.

Der 32 Jahre alte Angeklagte, der auch am zweiten Verhandlungstag nicht nach Pforzheim gekommen war, hatte sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gewehrt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Nachdem er von den finanziellen Verhältnissen des Mannes erfahren hatte, plädierte der Staatsanwalt in seinem Schlusswort auf 130 Tagessätze à 30 Euro. Dass die Richterin mit ihrem Urteil darüber lag, erklärte sie unter anderem damit, dass der Mann mehrfach seine Äußerungen wiederhole.

Der Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch gefordert. Er argumentierte unter anderem, das vor Gericht gezeigte Video der Predigt sei als Beweismittel ungeeignet, da seine Authentizität nicht gesichert sei.

Tonspur und Bild passten bei der Präsentation nicht zusammen. Einen Antrag des Anwalts, das von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, lehnte die Vorsitzende Richterin jedoch ab.

Ferner hatte der Verteidiger erklärt, die Aussagen seines Mandanten seien Zitate von Bibeltexten oder deren Auslegung. Dies sei von der im Grundgesetz verankerten Freiheit zu Religionsausübung gedeckt.

Nach der Logik kann ich aus den Satz „Die Menschenwürde ist unantastbar“ so auslegen, dass man Menschenwürde nicht antasten darf und damit eine menschenunwürdige Gesellschaft fordern

Die politische Forderung nach einer Todesstrafe wiederum sei per se straflos.

Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”.

Ihr ideologischer Fokus liegt laut Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird.

Ich mag nicht, dass Menschenfeindlichkeit unter „Delegitimierung des Staates“ fällt

Nach diversen Anzeigen ermittelten auch die Strafverfolgungsbehörden gegen die Kirche. Aktuell werde noch gegen einen weiteren Beschuldigten wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie der Billigung von Straftaten ermittelt, so die Staatsanwaltschaft gegenüber der dpa.

In diesem Zusammenhang hätten Einsatzkräfte im Januar die Kirchenräumlichkeiten in Pforzheim und eine Privatwohnung in Leipzig durchsucht.

Bereits seit Ende 2021 berichtet queer.de in einem eigenen Schwerpunkt über die radikale Sekte und ihre wiederholten Mordphantasien gegen LGBTI.

Als ihr Wortführer gilt der selbsternannte Prediger Anselm Urban, der bereits vor zwei Jahren in der Video-Botschaft “Queer-Beauftragter Sven Lehmann – Repräsentant des Abschaums der Gesellschaft” die Tötung des Grünen-Politikers und aller queeren Menschen im Land forderte.

Der Strafverfolgung entzog sich Urban durch Flucht in die USA, wo er Unterschlupf bei seinen Glaubensgeschwistern der Faithful Word Baptist Church in Arizona fand. Sein Exil hinderte ihn nicht daran, im März 2023 den Ableger der Sekte in Pforzheim zu eröffnen.

Dort kam es auch durch andere Prediger immer wieder zu extrem queerfeindlichen Äußerungen, während die von Urban in den Auftritten der Kirche im Internet weiter verbreitet werden.

Die BKZW nutzt nach Kenntnissen des Verfassungsschutz im Südwesten ausschließlich die Räumlichkeiten in Pforzheim als Anlaufstelle der aktiven Anhänger, derzeit eine niedrige zweistellige Zahl.

“Über ihre Onlineauftritte erreicht die ‘Baptistenkirche’ allerdings eine weitaus größere Zahl an Personen und verbreitet ihre extremistischen Inhalte somit auch über den genannten Kreis der Mitglieder hinaus”, so ein Sprecher der Behörde. (dpa/cw)