Für die Energiewende wichtige Stromtrassen sollen künftig hauptsächlich unterirdisch verlaufen. Landwirte wollten die Verlegung von Kabeln unter ihren Äckern verhindern. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied gegen sie. Von Egzona Hyseni.
Während der Bauphase zahlt das Unternehmen dem Bewirtschafter für Flur- und Aufwuchsschäden pauschale Beträge:
Das sind 0,35 €/m² betroffener Fläche.
Auch in drei Jahren nach Wiederaufnahme der Bewirtschaftung gibt es eine Pauschale, um Mindererträge zu entschädigen.
Im ersten Jahr beträgt die 0,16 €/m², im zweiten Jahr 0,10 € und im dritten Jahr 0,06 €/m².
Wirtschaftliche Erschwernisse werden entschädigt
mit 14,40 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Bauphase und
mit 11,20 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Rekultivierung.
Der 24 m breite Schutzstreifen wird als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer wird dafür mit 35 % des Verkehrswertes pro m² entschädigt. Diese reichen von 6,50 €/m² in Emden bis 19,50 €/m² in Teilen des Münsterlands. Qualitativ höherwertige Fläche wie Bauerwartungsland werden individuell entschädigt.
Zusätzlich erhalten Grundstückseigentümer einen Beschleunigungszuschlag von 2 €/m² Schutzstreifenfläche, sofern sie einer gütlichen Einigung zustimmen. Aufwandspauschalen liegen bei je 200 € für den Grundstückseigentümer und je 300 € für den Bewirtschafter.
https://archive.ph/XDUMz
Während der Bauphase zahlt das Unternehmen dem Bewirtschafter für Flur- und Aufwuchsschäden pauschale Beträge:
Wirtschaftliche Erschwernisse werden entschädigt
Der 24 m breite Schutzstreifen wird als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer wird dafür mit 35 % des Verkehrswertes pro m² entschädigt. Diese reichen von 6,50 €/m² in Emden bis 19,50 €/m² in Teilen des Münsterlands. Qualitativ höherwertige Fläche wie Bauerwartungsland werden individuell entschädigt.
Zusätzlich erhalten Grundstückseigentümer einen Beschleunigungszuschlag von 2 €/m² Schutzstreifenfläche, sofern sie einer gütlichen Einigung zustimmen. Aufwandspauschalen liegen bei je 200 € für den Grundstückseigentümer und je 300 € für den Bewirtschafter.
Danke dir