• Obelix@feddit.org
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    28
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    2 days ago

    Das halte ich für ein massives Fehlurteil - Lebensmittel tragen ja häufig geografische Ursprungsangaben. Wiener Würstchen, Frankfurter Grüne Soße, Bolognese, Hollandaise und so weiter. Es gehört seit Jahrhunderten dazu, dass sich Lebensmittel, Rezepte etc. über die Welt verteilen und logischerweise taucht da häufig der Ursprungsort im Namen auf. Das ist das normalste der Welt und keiner würde auf die Idee kommen, dass ein Frankfurter Würstchen oder ein Königsberger Klops unbedingt in Frankfurt oder Königsberg hergestellt werden muss.

    Die EU hat extra geschützte geographische Angaben geschaffen, um bestimmte Lebensmittelherstellungsorte zu schützen (Champagner, Schwarzwälder Schinken) und auch das ist schon schwierig. Die gibt es aber für Dubai Schokolade nicht - und ich weiß auch nicht, warum hier ein Richter gegen eine jahrhundertealte menschliche Praxis urteilt.

    • Kornblumenratte@feddit.org
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      4
      ·
      18 hours ago

      Insbesondere da bei den herkunftsgeschützten Bezeichnungen die Lokalität für Geschmack und Qualität normalerweise eine Rolle spielt. Aber Dubaischokolade? Wenn da drin in Dubai kultivierte Pistazien und Schokolade wären, die nur dort ihren unverwechselbaren Geschmack bekämen, würde es Sinn machen, den Namen geographisch zu schützen. Bauen die in Dubai Pistazien und Schokolade an?