Der Messerangreifer von Aschaffenburg war wiederholt polizeilich auffällig und rechtskräftig verurteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte davon bis zuletzt keine Kenntnis. Grund dafür: die geltende Rechtslage.
Als die Polizei eintrifft, schlug er nach Angaben der Staatsanwaltschaft immer wieder seinen Kopf auf den Boden.
Jaja, das liegt daran weil er ja ein Ausländer ist! Genau deshalb ist das, das steht gar nicht für psychische Probleme oder so, die ein kompetentes Land erfolgreich behandeln könnte.
Jaja, das liegt daran weil er ja ein Ausländer ist! Genau deshalb ist das, das steht gar nicht für psychische Probleme oder so, die ein kompetentes Land erfolgreich behandeln könnte.
Ist das dieses muslimische Gebet?/S