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Die Initiative im Bundestag für ein #AfDVerbot wurde heiß diskutiert – hat aber faktisch keine Chance mehr. Aber die Debatte ist nicht vorbei: Ist die AfD nun verfassungswidrig oder nicht? Wir wollen es wissen. Was wir vorhaben & wofür wir eure Hilfe brauchen:
https://freiheitsrechte.org/spende-afd-gutachten (1/)
Ich verstehe den Sinn dahinter ehrlich gesagt nicht.
Letzten Endes entscheidet doch nur das BVG darüber, ob die Nazipartei verfassungswidrig ist und nur der Bundestag kann diese Überprüfung in Auftrag geben, oder? Wozu braucht es dann dieses privat finanzierte Gutachten?
Wenn ich das recht verstanden habe, kann der Bundestag ein Verbotsverfahren einleiten, aber würde dazu vorher erst ein Gutachten in Auftrag geben das feststellen soll ob die AfD verfassungfeindlich genug ist dass das Verfahren auch Erfolg hat. Wenn nun schon ein Gutachten existiert welches das stichfest nachweist, dann kann (muss?) der Bundestag das Verbotsverfahren direkt einleiten.
Ich versteh das juristische nicht ganz, aber mein Bauchgefühl ist dass die GFF dem BVG irgendwie zuarbeiten möchte. Also weil bei Gericht ist es ja manchmal so, dass klagen abgewiesen werden und vors BVG zu kommen erfordert hohe klagen und das BVG kann glaub ich auch nicht selbst tätig werden, sondern braucht iwelche Anstöße.
Und eines dieser Anstöße ist der Bundestag, wenn die das beschlossen hätten das BVG damit zu beauftragen. Ich schätze, das BVG kennt hier noch andere Wege.
Jedenfalls, wenn man sich anguckt was die GFF bisher so gemacht hat und welche Klagen erfolgreich war, dann haben die schon ordentlich Expertise und daher find ich das voll gut.
Ich verstehe den Sinn dahinter ehrlich gesagt nicht. Letzten Endes entscheidet doch nur das BVG darüber, ob die Nazipartei verfassungswidrig ist und nur der Bundestag kann diese Überprüfung in Auftrag geben, oder? Wozu braucht es dann dieses privat finanzierte Gutachten?
Bundesrat und Bundesregierung können das Verfahren auch anstoßen, nicht nur der Bundestag
Wenn ich das recht verstanden habe, kann der Bundestag ein Verbotsverfahren einleiten, aber würde dazu vorher erst ein Gutachten in Auftrag geben das feststellen soll ob die AfD verfassungfeindlich genug ist dass das Verfahren auch Erfolg hat. Wenn nun schon ein Gutachten existiert welches das stichfest nachweist, dann kann (muss?) der Bundestag das Verbotsverfahren direkt einleiten.
Ich versteh das juristische nicht ganz, aber mein Bauchgefühl ist dass die GFF dem BVG irgendwie zuarbeiten möchte. Also weil bei Gericht ist es ja manchmal so, dass klagen abgewiesen werden und vors BVG zu kommen erfordert hohe klagen und das BVG kann glaub ich auch nicht selbst tätig werden, sondern braucht iwelche Anstöße.
Und eines dieser Anstöße ist der Bundestag, wenn die das beschlossen hätten das BVG damit zu beauftragen. Ich schätze, das BVG kennt hier noch andere Wege.
Jedenfalls, wenn man sich anguckt was die GFF bisher so gemacht hat und welche Klagen erfolgreich war, dann haben die schon ordentlich Expertise und daher find ich das voll gut.