Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für einen digitalen Führerschein auf dem Handy beschlossen. Doch wann und wie der wirklich kommt, ist noch unklar.
Was ist eigentlich wenn das Ding beschlagnahmt wird? Ist dann doch gleichbedeutend mit der Beschlagnahmung des Führerscheins. Darf man das dann überhaupt?
Was ist eigentlich wenn das Ding beschlagnahmt wird? Ist dann doch gleichbedeutend mit der Beschlagnahmung des Führerscheins. Darf man das dann überhaupt?