“Braunhäutiger Asylbewerber hat einen Tweet eines mutmasslichen ISIS-Mitgliedes hochgewählt. Deswegen war dies eine islamistische Terrortat.”
Dass sich aus diesen Hinweisen für die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für ein extremistisches oder politisches Motiv ergeben, ist “überraschend”: Es könne derzeit noch nicht klar sein, ob nicht auch ein politischer Beweggrund den Täter motiviert habe. Daher sei diese “sehr frühe Festlegung doch irritierend”
“Braunhäutiger Asylbewerber hat einen Tweet eines mutmasslichen ISIS-Mitgliedes hochgewählt. Deswegen war dies eine islamistische Terrortat.”