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    1 year ago

    Im Endeffekt würde es dann so laufen müssen, dass der AG dem Bewerber/der Bewerberin einen zu unterschreibenden Wisch hinlegt. Wenn das Dokument nicht existiert, dann hat der AG Pech gehabt. Wenn die Bewerberin/der Bewerber sich weigert, dann weißt du als AG Bescheid und kannst direkt die Absage mitgeben.