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Wenn die Fallzahlen eines Arztes oder einer Ärztin, der oder die in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig ist, einbrechen, fast bis auf null, dann kann die Zulassung in Gefahr geraten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts München, das einen Hausarzt in einer BAG betraf, der plötzlich fast ausschließlich Bereitschaftsdienste absolvierte, aber im Regelbetrieb der Praxis kaum noch Behandlungsfälle abrechnete.