Der Fall könnte ein Präzedenzfall werden: Jens Maier, AfD-Politiker und ehemaliger Obmann beim völkisch-nationalen “Flügel”, muss in den vorzeitigen Ruhestand.

Der AfD-Politiker Jens Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass der frühere Bundestagsabgeordnete nicht mehr als Richter arbeiten darf und wies die Revision des 61-Jährigen gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichtes zurück.

Dieses hatte die Versetzung des 61-Jährigen im vergangenen Dezember für zulässig erachtet und dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen unter anderem auch in sozialen Medien begründe. Das Urteil enthalte keine Rechtsfehler, befand nun der BGH.

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Das Landesjustizministerium wiederum beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Das Dienstgericht in Leipzig erklärte diese im Dezember für zulässig. Es stützte sich dabei auf verschiedene Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestages und in sozialen Netzwerken, in denen es unter anderem um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging. Gegen diese Entscheidung legte Maier Revision ein, hatte damit aber nun keinen Erfolg.