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    7 months ago

    Da der obige Artikel die rechtlichen Aspekte nur streift, hier noch eine Einordnung des Falls aus der Legal Tribune Online.

    Zu hoffen ist, dass die Justiz im weiteren Verlauf Liebichs Versuch, das Selbstbestimmungsgesetz vorzuführen, genau ins Gegenteil verkehrt. Wenn die JVA nämlich wie durch die Sprecher angedeutet die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten sinnvoll nutzt, würde vorgeführt, dass selbst ein Missbrauch des Gesetzes eben kein Problem darstellt. Dieser Fall wird halt auch aufzeigen, wie weit die Rechten den Rechtsstaat schon jetzt verbiegen können.