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    5 months ago

    tl;dr: primär sein Leben (und nicht seine bloße Arbeitsfähigkeit) erhalten zu wollen sorgt dafür, dass die BG nicht zahlen muss.

    Bei dem Sprung aus dem Fenster im Januar 2021 habe der Mann in erster Linie sein Leben retten wollen und damit ein »überragend wichtiges privates Motiv« verfolgt, heißt es im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LAG). Dass er dadurch auch seine Arbeitskraft habe erhalten wollen, spielte aus Sicht der Richter dabei weniger eine Rolle. Deswegen sei der Vorfall nicht als Arbeitsunfall zu werten. Damit muss die Berufsgenossenschaft nicht die Kosten zahlen.