• oliver@friendica.xyz
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    1 year ago

    Der Witz beim Entwurf von #Castellucci ist, dass er wieder auf die bekannte Methode zurückgeht: Wissentlich und offensichtlich jedes Mal gegen das Urteil des BVerfG verstoßen und dann wieder den Umgang damit verschleppen, um einen rechtswidrigen Status Quo zu schaffen.

    Zudem ist ein Verbot für die Werbung für die Hilfe zum Suizid vorgesehen.

    Was in der Konsequenz aus dem Fall #Hänel bzgl. dem Recht auf Abtreibung bekannt ist: Werbeverbot bedeutet hier wieder faktisch, dass keine Ärztin darauf hinweisen darf, dass Sterbehilfe geleistet wird und das Recht somit das Recht auf dem Papier in der Praxis nicht zur Anwendung kommen kann.

    Konkret sollen Sterbewillige im Regelfall mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärztinnen beziehungsweise Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung absolvieren.

    BVerfG, ich hör dich blättern…

    • letmesleep@feddit.de
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      1 year ago

      dass Sterbehilfe geleistet wird und das Recht somit das Recht auf dem Papier in der Praxis nicht zur Anwendung kommen kann.

      Ganz so schlimm ist es auch nicht. Auch bei den Abtreibungen war es möglich Praxen zu finden ohne bei jeder nachzufragen. Ich weiß nicht genau, wo die Grenzen liegen, aber im Prinzip dürfen Dritte schon informieren. Nur halt nicht diejenigen, die mit der Tätigkeit, über die informiert wird, Geld verdienen. Die Stadt Hamburg hat z.B. schon lange eine Liste mit Praxen, die Abtreibungen vornehmen, auf der offiziellen Website. Ich dürfte dir hier ja auch sagen, wo du Zigaretten kaufen kannst, obwohl Werbung für Zigaretten verboten ist.

      Edit: Ich glaube auch nicht, dass die Notwendigkeit Untersuchungen und Beratungen ein Problem darstellt. Wartefristen waren ja in dem Urteil schon als Vorschlag drin. Wenn das so kommt, haben wir vermutlich das am weitesten gehende Sterbehilferecht der Welt. Es geht hier ja nicht nur um kranke Menschen. Jeder bekommt das Recht sich umzubringen. Da ist es schon sinnvoll genau hinzusehen.

      • oliver@friendica.xyz
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        1 year ago

        Ich dürfte dir hier ja auch sagen, wo du Zigaretten kaufen kannst, obwohl Werbung für Zigaretten verboten ist.

        Ein vergleichbares Werbeverbot gibt es im Fall von Zigaretten nicht. Jede:r HändlerX, der Zigaretten verkauft, darf darauf auch hinweisen - und tut das, selbst der Supermarkt. Kristina Hänel musste für den Hinweis hingegen 6.000 Euro Strafe zahlen.

        Die Stadt Hamburg hat z.B. schon lange eine Liste mit Praxen, die Abtreibungen vornehmen, auf der offiziellen Website.

        Das ist eben das verbreitete Problem: Wohnst du in liberal geprägten Regionen, begegnest du solchen Problemen kaum. Wirst du auf dem bayerischen Land vom Priester vergewaltigt, kann dir die Abtreibung in den Krankenhäusern in christlicher Trägerschaft verweigert werden. Und von diesem Recht machen sie Gebrauch. Das wird wiederum zum zunehmenden Problem, da kommunale Krankenhäuser reihenweise schließen.

        Jeder bekommt das Recht sich umzubringen.

        Dieses Recht hat längst jeder. Es wird von der Politik jedoch derart massiv sabotiert, dass es niemand in Anspruch nehmen kann.

        • letmesleep@feddit.de
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          1 year ago

          Ja, natürlich ist ein Verbot im StGB etwas anderes als der Flickenteppich im Tabakserzeugnisgesetz. Allerdings stand bis 2021 in §219a eben nicht einfach “Werbung” sondern “anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt”. Die Frage ist also, warum das als “Werbeverbot” in den Medien war. Höchstens die letzte Version vor der Streichung könnte man einfach als Werbeverbot bezeichnen, aber da war einfaches informieren ja erlaubt. Nur musste (das ist Hänel ja passiert) dies sehr neutral dargestellt werden. Tabakverkäufer haben da allerdings ähnliche Probleme. Bitte nicht missverstehen: Ich finde diese Werbeverbote für Ärzte auch bescheuert und anders als Tabakverkäufer verdienen die an Abtreibungen vermutlich gar nicht, aber die praktischen Auswirkungen halten sich trotzdem in Grenzen. Das mit den katholischen ( die evangelische Kirche ist mehr oder weniger pro-choice) Krankenhäusern ist aber wirklich ein Problem. Da müsste man wirklich gesetzliche Regeln schaffen.

          Dieses Recht hat längst jeder. Es wird von der Politik jedoch derart massiv sabotiert, dass es niemand in Anspruch nehmen kann.

          okay, das war von mir unscharf forumliert. Das Recht hat aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts jeder, es wurde nur nicht von der Exekutive umgesetzt. Allerdings ist es eben auch Sache der Legislative und nicht der Exekutive das zu tun. Das Verhalten der Exekutive wurde ja auch vom BGB gebilligt. ___