Wer nach der Lektüre des Bußgeldkatalogs das Thema Arbeitszeiterfassung mit dem Argument, es gibt kein Gesetz, weiterhin unbeachtet lässt, benötigt einen weiteren Anwalt, nämlich einen guten Strafrechtler.
Damit ist eigentlich alles gesagt.
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Das Urteil macht absolut Sinn - und ist halt auch schon extrem bescheuert, dass da überhaupt jemand klagt. Die Urteile, dass man die Zeit erfassen muss, sind deutlich klar. Und es ist auch seit zig Jahren klar, dass die Ruhezeiten und maximalen Arbeitszeiten eingehalten werden müssen und ohne Erfassung kannst du das halt einfach nicht kontrollieren und nachweisen
Pausenzeiten genauso. Ohne Aufzeichnung der echten Pausen steht der AG im Streifall mit blankem Arsch vor Gericht.


