Ein Arbeitgeber entließ einen krankgeschriebenen Mitarbeiter, nachdem er Party-Fotos entdeckte. Aus Sicht des Obersten Gerichtshofs war das unzulässig
Es sei kein “Krankheitsbild festgestellt worden, bei dem der Besuch einer privaten Veranstaltung geeignet wäre, den Heilungsverlauf hintanzuhalten”, heißt es in der Entscheidung.
Das reimt sich so schön, als ob’s ein Liedtext wäre.
Das nicht aber das Browser Ballet hat ein passenden Sketch dazu gedreht: https://youtu.be/mr4xR5MEFlc
Da kann man bestimmt ein Kinderbuch drumrum bauen