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Ein bereits verurteilter Antifaschist hat wegen Verweigerung einer Aussage ein Ordnungsgeld von 500 Euro und Beugehaft von sechs Monaten erhalten – das ist das Höchste an Beugehaft, was gesetzlich zulässig ist.
Gegen K. läuft zurzeit noch ein anderes Verfahren, unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in der faschistisch-terroristischen Gruppe „Sächsische Separatisten“. Auch K. verweigerte die Aussage gegenüber dem Gericht; auch ihm wurde mit Beugehaft gedroht. Am Ende wurde Jonas K. jedoch nur zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro verurteilt.
Auf dem rechten Auge blind und so



