Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.
“Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland”
Danke für den Link. Ich habe das vielleicht schlecht ausgedrückt aber mir ging es nicht nur darum ob diese Vereine existieren, sondern eben auch wie der Zugang dazu ist. Womit ich Aspekte meine wie z.B. geographische Verteilung (muss man einmal quer durch Deutschland reisen), haben diese Vereine zusätzliche Anforderungen die man Erfüllen muss (welche über das hinausgehen was der Staat erwarten würde) usw.
Bei dem von dir verlinkten Verein fällt mir z.B. auf, dass man Mitglied werden muss und die damit verbundene Kostenstruktur (Assistenz dann startet bei 7000€ und reduziert sich bis auf 2000€ für langfristige Mitglieder), wobei es wohl Ausnahmen gibt für Arme.
Aber ja generell kann man das natürlich alles selber googeln. Das war auch in gewissem Rahmen Faulheit, dass ich es gerne im Artikel angesprochen gesehen hätte.