“in der Nähe” vllt. nicht, aber es ist doch Gang und Gäbe, sowas wie “ausreichend große Entfernung” zu nutzen. Was das genau heißt, müssen Gerichte festlegen. Das ist genau so wie “geringfügige Mengen für den Eigenkonsum” oder technische Schutzmaßnahmen entsprechend dem “Stand der Technik”…
“in der Nähe” vllt. nicht, aber es ist doch Gang und Gäbe, sowas wie “ausreichend große Entfernung” zu nutzen. Was das genau heißt, müssen Gerichte festlegen. Das ist genau so wie “geringfügige Mengen für den Eigenkonsum” oder technische Schutzmaßnahmen entsprechend dem “Stand der Technik”…