Dann bitte das nächste mal prüfen, ob hinter der Windschutzscheibe eine Ausnahmegenehmigung gemäß §46 StVO ausliegt. Vielleicht muss der Arbeitnehmer, welcher das Problem mit der Personaldecke leider nicht lösen kann, wenigstens nicht auf die StVO scheißen.
Dann bitte das nächste mal prüfen, ob hinter der Windschutzscheibe eine Ausnahmegenehmigung gemäß §46 StVO ausliegt. Vielleicht muss der Arbeitnehmer, welcher das Problem mit der Personaldecke leider nicht lösen kann, wenigstens nicht auf die StVO scheißen.