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    1 year ago

    Zusammenfassung:

    Das bestätigt die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in der Antwort auf eine Schriftliche Frage der Europaabgeordneten Cornelia Ernst. Dabei werden bei einer Polizeikontrolle angetroffene Personen an eine interessierte Behörde gemeldet, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Die Zunahme der automatisierten Suchläufe dürfte vor allem durch automatische Nummernschilderkennungssysteme generiert werden, wie sie in den EU-Staaten immer häufiger eingesetzt werden. Entsprechende Geräte werden von den Bundespolizeidirektionen München, Stuttgart und Sankt Augustin „anlassbezogen“ eingesetzt, schreibt das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner. Schwerpunkte des Einsatzes seien „die Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, die Abwehr gegenwärtiger Gefahren sowie die Fahndung nach Straftätern“. Stattdessen habe das Bundesinnenministerium ohne vorherige Anhörung des Datenschutzbeauftragten eine „Sofortanordnung“ zum Einsatz der Kennzeichenscanner erlassen.

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