• Fistie@feddit.de
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    1 year ago

    Natürlich ist bei Nötigung Notwehr erlaubt, es kommt aber immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Da es hier zu keiner Bedrohung der Unversehrtheit der blockierten Verkehrsteilnehmer kommt, ist auch nur Notwehr im nicht gewaltmäßigem Umfang zu rechtfertigen.

    Der Kastenwagen hat hier eine friedlich demonstrierende Person (friedlich im Kontext des nicht-bedrohlichem Protests) aktiv in Gefahr gebracht und sich mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr den Weg frei gefahren. Die Verhältnismäßigkeit ist hier nicht gegeben, also ist das Ausmaß an Notwehr nicht gerechtfertigt. Das sollte deine hoffentlich beantworten. Einfach abwarten und Tee trinken, da hat man leider Pech und muss die Exekutive ihre Arbeit machen lassen.

    • mackpack@feddit.de
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      1 year ago

      Grundsätzlich findet bei der Notwehr keine Güterabwägung statt. Niemand muss eine Körper- oder Eigentumsverletzung hinnehmen, selbst wenn diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung verhindert werden kann. Und das obwohl das Recht auf Leben selbstverständlich einen höheren Stellenwert hat als das Recht auf körperliche Unversehrheit oder Eigentum.

      Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet nur statt, wenn ein “extremes Missverhältnis” besteht. Es ist eben die Frage ob das hier besteht. Ich vermute, dass es auch eine Rolle spielt wie groß das Verletzungsrisiko für die Blockierenden war und wie einfach es für die Blockierenden gewesen wäre dem Auto schlicht auszuweichen. Im gegebenen Fall hätte der Blockierer mit einem halben Schritt zur Seite dem wirklich langsam fahrenden Auto ausweichen können.

      • Tuff@sh.itjust.works
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        1 year ago

        Es kommt schlichtweg nicht darauf an, ob ein Blockierer hätte ausweichen können. Der Fahrer hat bewusst hingenommen den Blockierer anzufahren und das ist hier auch passiert. Somit besteht ein extremes Missverhältnis, da die Blockierer die körperliche Unversehrtheit des Fahrers in keiner Weise riskiert haben, der Fahrer hingegen bei dem Blockierer schon.

        Wenn ich mit dem Fahrrad fahre und einem auf dem Radweg geparkten Auto hinten rein fahre, obwohl ich dieses schon lange vorher dort gesehen habe, bekomme ich trotzdem 100% der Schuld. Natürlich, das Auto steht da ordnungswidrig, aber ich darf genauso wenig bewusst in ein parkendes Auto fahren - egal wo es steht.

        Jetzt übertrage das Auto auf dem Radweg auf die Blockierer und das Fahrrad das in parkende Autos fährt auf den Fahrer des Transporters. Nur weil der Blockierer nicht aus dem Weg geht, hat der Fahrer kein Recht darauf ihn anzufahren.

        So wie ich bei einem Falschparker die Polizei/das Ordnungsamt rufen muss, muss der Fahrer darauf warten, dass die Polizei die Situation auflöst.

        Was kann der Fahrer jetzt machen, ohne Leute anzufahren? Hupen oder anbrüllen. Mehr geht nicht, ohne sich selbst auch strafbar zu machen.

        • mackpack@feddit.de
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          1 year ago

          Somit besteht ein extremes Missverhältnis, da die Blockierer die körperliche Unversehrtheit des Fahrers in keiner Weise riskiert haben, der Fahrer hingegen bei dem Blockierer schon.

          Was genau ein extremes Missverhältnis darstellt ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Nach herrschender Meinung kann zum Beispiel tödliche Gewalt bereits im Falle des Diebstahls von mittelwertigen Gegenständen als Notwehr gerechtfertigt sein. Manch gehen dabei ab einem Wert von 50€ von Mittelwertigkeit aus, andere erst ab 100€ oder 200€.

          Im Zweifel wird soetwas immer eine Einzelfallentscheidung sein, aber ganz so endeutig wie du es hier darstellst ist es meiner Auffassung nach nicht - das macht es ja gerade so ein interessantes Diskussionsthema.

          Wenn ich mit dem Fahrrad fahre und einem auf dem Radweg geparkten Auto hinten rein fahre, obwohl ich dieses schon lange vorher dort gesehen habe, bekomme ich trotzdem 100% der Schuld. Natürlich, das Auto steht da ordnungswidrig, aber ich darf genauso wenig bewusst in ein parkendes Auto fahren - egal wo es steht.

          Da ist aber streitbar ob es sich beim widerrechtlich geparkten Fahrzeug um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut handelt. In meinen Augen ist das nicht so. Selbst wenn es sich um einen rechtswidrigen Angriff handeln würde, wäre gegen das geparkte Auto zu fahren nicht geeignet den Angriff zu beenden.