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    7 months ago

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-ihre-digitale-gesundheitsakte-57223

    Künftig können auch freiwillig Daten pseudonymisiert und verschlüsselt für die medizinische Forschung freigegeben werden, damit diese Daten für eine bessere Gesundheitsversorgung genutzt werden können.

    Neu ist dabei: Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das sogenannte Opt-Out-Prinzip. Möchten Sie die elektronische Patientenakte nicht nutzen, können Sie der Nutzung widersprechen.

    Soweit ich das verstanden habe soll diese “Freiwilligkeit” durch ein Opt-Out verfahren geregelt werden, mit dem man dann die Ärzte und seine Kasse nerven darf. Edit: Und selbst diese Opt-Out soll laut dem OP eben entfallen wenn es nach der EU geht.

    https://e-health-com.de/thema-der-woche/gesundheitsdaten-mehr-mut-taete-gut/

    Antragsteller:innen sollen sowohl gemeinnützig als auch kommerziell agierende Forschende sein dürfen, Letzteres nachdrücklich eingefordert von sowohl Pharma- als auch Medizinprodukte­industrie.

    Zur Verfügung gestellt werden die Daten pseudonymisiert mit einer „anlassbezogen zu erstellenden Forschungskennziffer“ auf Basis der Krankenversichertennummer (KVNR).

    Um dem Missbrauch mit Gesundheitsdaten in Forschungskontexten vorzubeugen, sieht der GDNG-Entwurf Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung vor. Für die Offenbarung fremder, personenbezogener Gesundheitsdaten wird eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe fällig. Strafbar ist auch, wenn andere als die Forschenden Daten zum Zweck der Identifizierung verarbeiten.

    Was den Datenschutz angeht, will der GDNG-Entwurf das Dickicht der Oberbehörden insofern lichten, als Verantwortlichkeiten zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hin verschoben werden. Der BfDI soll künftig die alleinige Aufsicht über Stellen erhalten, die Sozialdaten nach § 67 SGB X verarbeiten, außerdem über die Kranken- und Pflegekassen, den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, alle Kassenärztlichen Vereinigungen sowie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Auch die Prüfstellen für klinische Prüfungen und registrierte Ethikkommissionen sollen in den Verantwortungsbereich des BfDI fallen. Kommt das alles so, lägen die Zuständigkeiten für weite Teile der kliniknahen Forschung künftig allein beim BfDI.

    Zusammenfassend: Ich schwurbele nicht, danke der Nachfrage. Die private Forschung fragt und fordert aber natürlich direkt nach noch mehr Zugang.

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      7 months ago

      Ich will das nochmal plastisch machen was das so heißt für jemanden der chronisch mit einer halbwegs seltenen Krankheit erkrankt ist.

      In den Daten werden zwar die Patienten pseudonymisiert aber es wird wohl einen Vermerk geben wo man sich hat untersuchen lassen, wenns schlecht läuft sogar bei welchem Arzt/Klink. Wenn du jetzt den Fehler gemacht hast umzuziehen und dich an einem zweiten Ort untersuchen zu lassen kann ich mit dieser Information dein Pseudonym finden oder zumindest auf eine äußerst kleine Gruppe reduzieren.

      Danach kann ich anfangen nach weiteren Einträgen für dein Pseudonym zu suchen und noch ganz andere spannende Dinge über dich rausfinden.

      Natürlich trifft das 99% der Menschen nicht. Aber ich finde es bedenklich, dass wir bereit sind das alles in Kauf zu nehmen, weil die Pharmaindustrie Geld machen will.

      Zusätzlich gilt natürlich wie immer: Wo Daten sind werden sie genutzt, Geheimdienste und Polizeien sind da immer schnell hinterher. Z.B. haben die Kriminalämter gelegentlich die Daten der Luca App nutzen wollen für Aufklärungsmaßnahmen wer wo wie lange war.