Die Bundesregierung muss wirksame Sofortprogramme zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen bei Gebäuden und Verkehr umsetzen - so lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Gegen die Bundesregierung geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der BUND. Sie hatten der Ampel zu laxen Klimaschutz vorgeworfen und zuvor die Umsetzung der entsprechenden Sofortprogramme gefordert.