Die Richtlinie geht über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, indem sie auch kleinere Firmen einbezieht. Das EU-Gesetz soll schon ab 500 Beschäftigten gelten, während die Grenze in Deutschland ab 2024 bei 1.000 Ar­beit­neh­me­r:in­nen liegt. Und es soll eine schärfere Haftung gelten: Geschädigte Ar­bei­te­r:in­nen in fernen Ländern können die hiesigen Auftraggeber leichter auf Schadenersatz verklagen.