Nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung ((EG) Nr. 834/2007 und
(EG) Nr. 889/2008) dürfen chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel
einschließlich Antibiotika erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen ver-
wendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathi-
schen und anderen Erzeugnissen ungeeignet sind. Daher ist davon auszugehen,
dass in der ökologischen Hühnermast weniger Antibiotika eingesetzt werden und
somit auch das Risiko von Resistenzausbreitungen in der Umwelt geringer ist.
Eine sichere Datengrundlage hierfür fehlt jedoch.
Und die neue EU Bio Verordnung (2022):
https://dserver.bundestag.de/btd/19/028/1902874.pdf
“Bioland” zB ist voll dabei: https://twitter.com/dhu_de/status/1656206230816280577?cxt=HHwWgsC-6deyg_wtAAAA