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    11 months ago

    Genau der gleiche Scheiß wurde ja im Zusammenhang mit Kinderpornographie gemacht. Wurde letztens geändert, aber nur insofern, dass es jetzt im Ermessen der Justiz liegt, Verfahren einzustellen - aber das heißt ja, dass man es nicht einklagen kann, selbst wenn 100% offensichtlich und beweisbar wäre, dass kein einschlägiges Motiv vorhanden war.