Am Sonntag soll der Mann durch eine Haftrichterin vernommen werden. „Diese entscheidet dann auch, ob er in Untersuchungshaft bleibt. Wir gehen von akuter Wiederholungsgefahr aus, er hat einschlägige Vorstrafen und hat sich nun neuerlich mit diesen Tattoos in der Öffentlichkeit präsentiert“, so Ebner weiter.

Follow-up

Nazi-Tattoos in Bad, Polizei schritt nicht ein

  • Das er sie am Körper hat ist nicht illegal. Das öffentliche Zeigen schon. Wenn die Strafen nichts bewirken, muss er bei Wiederholung eben längere und längere Strafen kassieren. Notfalls irgendwann lange Haftstrafen.

    Die Tatoos zu übermalen oder entfernen zu lassen kann das Gericht dagegen nicht erzwingen, weil das einen Eingriff in seinen Körper wäre.

    • Square Singer@feddit.de
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      3
      ·
      1 year ago

      Wenn also die Tattoos an dauerhaft sichtbaren Stellen (z.B. Gesicht) sind, dann darf er sich also rechtlich gesehen nicht öffentlich zeigen?

      Ich mein, selbst schuld, wenn man sein Gesicht effektiv illegal macht.

      Aber damit hätte der dann eine dauerhafte Buchung für ein Zweibettzimmer mit Gittern vor den Fenstern, oder?