tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • ClassifiedPancake
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    1
    ·
    18 hours ago

    Je nach Branche. Bei uns würde die Arbeit einfach länger dauern und folgende Projekte später anfangen.